Das Kultusministerium hat
den neuen Wegweiser zum Umgang mit Corona,
Hygieneplan
und
den Leitfaden zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen
herausgebracht.
Liebe Eltern der GS und der SEK1,
hier Auszüge aus einem Infoschreiben des Hessischen Kultusministeriums, welches am Dienstag, 01.02.2022, an die Schulen adressiert war und auch für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler wichtige Informationen enthält:
Bitte leiten Sie diese Mail an ALLE Eltern Ihrer jeweiligen Klassen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Taube
(Schulleiter)
Liebe Eltern der Friedrich-Fröbel-Schule,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihre Anwesenheit auf dem Schulgelände ab sofort nur noch mit den bekannten „3G-Regeln“ möglich ist. Das betrifft auch Elterngespräche.
Das gesamte Schulpersonal ist angehalten, dies zu kontrollieren.
Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Anliegen auch auf anderem Weg (telefonisch, Email, TEAMS) geklärt werden können.
Im Namen der Schulleitung
Liebe Eltern der GS und SEK1,
wir haben heute vom Hessischen Kultusministerium die Information erhalten, dass ab Donnerstag, 11.11.2021 eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft tritt. Für Schulen gilt somit die Vorgabe, dass wie in den Präventionswochen dreimal pro Woche ein negativer Corona-Nachweis erbracht werden muss.
Dies gilt weiterhin nicht für geimpfte und genesene Schüler*innen. Dennoch empfehlen wir auch hier, dass sich die Kinder mittesten können.
Ab Montag, den 15.11.2021 ist der Testrhythmus an der FFS (Montag, Mittwoch, Freitag) verbindlich. Diese Woche behalten wir die bisherigen Regelungen bei.
Bitte beachten Sie diese Änderungen, vor allem, wenn Sie externe Testergebnisse vorlegen. Die Gültigkeit der Testergebnisse beträgt in Schule dann nur noch 48 Stunden.
Liebe Eltern der Friedrich-Fröbel-Schule,
nach den nun vergangenen ersten beiden Schulwochen, die zugleich Präventionswochen mit dreimaliger Selbsttestung und Maskenpflicht auch am Sitzplatz waren, gelten – Stand 10.09.2021 – ab der kommenden Woche folgende Regelungen:
Bei den nun anstehenden Elternabenden bitten wir als Schule herzlich darum, die 3G-Regel einzuhalten.
Aus aktuellem Anlass möchten wir noch auf zwei Dinge hinweisen:
Vielen lieben Dank und alles Gute!
Markus Taube (Schulleiter)
Liebe Eltern der FFS,
anbei einige Informationen zum neu eingeführten Testheft des hessischen Kultusministeriums:
Liebe Eltern der Sekundarstufe,
ein Nachtrag zur gestrigen Informationsmail:
Sollte Ihr Kind (12 Jahre oder älter) sein und bereits über einen vollständigen Impfschutz verfügen, entfällt die Testpflicht. Der Nachweis mit beiden Impfterminen muss der Klassenlehrkraft dann vorgelegt werden. Sollte ihr Kind vom Corona-Virus
genesen sein, gilt die Befreiung der Testpflicht nur bis einschließlich sechs Monate nach Erkrankung.
Auch hier muss eine Genesenenbescheinigung vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Taube (Schulleiter)
Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie konnten sich als Familie in den zurückliegenden Wochen erholen und schöne Tage verbringen.
Bereits vor dem Start in das neue Schuljahr 2021/2022 möchten wir Ihnen einige wichtige Infos mit auf den Weg geben. Stand heute, 25.08., gilt Folgendes zu beachten:
Hinweise für Reiserückkehrer:
Das Hessische Kultusministerium bat im Schreiben vom 12.07.2021 (siehe Homepage) dringend darum, sich in der letzten Ferienwoche (ab dem 23.08.) in einem Testcenter testen zu lassen oder einen Selbsttest durchzuführen.
Präventionswochen:
Vom 30.08.-10.09. finden hessenweit zwei Präventionswochen statt. Dies bedeutet eine dreimalige Testung pro Woche (montags, mittwochs, freitags) in der Schule. Alternativ kann zu Beginn eines Testtages auch der Nachweis über einen sogenannten Bürgertest aus einem der zahlreichen Testcenter vorgelegt werden. Die Maskenpflicht gilt in diesem Zeitraum auch wieder am Platz. Es muss eine medizinische Maske getragen werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Kind immer zwei Masken dabei hat. Den Schulen werden keine Masken vom Kreis oder dem Land zur Verfügung gestellt.
Neue Antigen-Selbsttestungen:
Am heutigen Mittwoch, 25.08., erhielten wir die Info, dass zukünftig den Schulen der “CLINITEST Rapid Covid-19 Antigen Self-Test” zur Verfügung gestellt wird. Die Anwendung und Durchführung dieses Tests unterscheidet sich nur geringfügig vom Antigen-Selbsttest der Firma Roche. Nähere Infos finden Sie unter www.clinitest.siemens-healthineers.com/de/clinitest-self-test oder im Anhang (Kurzanleitung) dieser Mail.
Wichtig!!! Einverständniserklärungen für Selbsttestungen:
Wir benötigen von allen Schülerinnen und Schülern eine neue Einverständniserklärung, damit Ihr Kind einen Antigenselbsttest in der Schule durchführen kann. Diese finden Sie im Anhang dieser Mail oder können Sie von der Homepage herunterladen. Bitte geben Sie diese am ersten Schultag (Montag, 30.08.2021) Ihrem Kind in Papierform mit in die Schule. Sollten Sie diese Erklärung nicht ausdrucken können, können Sie bis Freitag, 27.08., diese im Sekretariat abholen.
Liegt die Einverständniserklärung oder ein außerschulischer negativer Testnachweis am Montag zu Unterrichtsbeginn nicht vor, müssen wir Ihr Kind nachhause schicken bzw. abholen lassen.
Betretungsverbot:
Bei Fieber, Husten oder sonstigen für Covid-19 typischen Krankheitssymptomen darf das Schulgelände nicht betreten werden. Dies gilt auch, wenn die typischen Symptome bei Mitgliedern desselben Hausstands (Familie) oder anderen engen Kontaktpersonen vorliegen.
Testheft:
Es wird seitens des HKM ein Testheft geben, in welchem alle Selbsttestungen mit einem negativen Ergebnis, die in der Schule durchgeführt werden, seitens der Lehrkraft bestätigt werden. Die Vorlage dieses Testheftes in Kombination mit einem Ausweis ersetzt für Umgeimpfte und Nicht-Genesene den negativen Testnachweis einer zertifizierten Teststelle.
Hinweis für Kinder, die im Pakt für den Ganztag sind (Grundschulbetreuung):
Aus organisatorischen Gründen bittet die Betreuung darum, Ihr Kind am ersten Schultag (Montag, 30.08.) nicht vor Unterrichtsbeginn zu bringen. Wenn Sie es einrichten können, wären wir Ihnen dankbar. Sollte Ihr Kind vor Unterrichtsbeginn erscheinen, muss es sich vor Ort testen. Denken Sie auch in hier an das Mitbringen der ausgefüllten Einverständniserklärung.
Sobald es Änderungen bzgl. der Hygienebestimmungen gibt, werden wir Sie über unsere Kanäle (über Homepage und Elternbeiräte) wie gewohnt informieren.
Alles Gute und liebe Grüße
Markus Taube (Schulleiter)
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind den kostenfreien Antigen-Selbtstest in der Schule (weiterhin) durchführen will, ist es zwingend erforderlich, diese Einwilligungserklärung in Papierform am ersten Schultag (Montag, 30.08.2021) zu Unterrichtsbeginn der Lehrkraft zu übergeben. Alternativ kann auch ein aktueller externer Testnachweis vorgelegt werden.
Ist beides nicht der Fall, muss Ihr Kind am Montag abgeholt werden bzw. wird nachhause geschickt.
Sollten Sie das Formular nicht ausdrucken können, ist es möglich, dieses bis Freitag, 27.08.2021, 14:00 Uhr, im Sekretariat abzuholen.
Liebe Eltern,
hier finden Sie wichtige Informationen des hessischen Kultusministeriums des sicheren Schul- und Unterrichtsbetriebes nach den Sommerferien 2021:
Liebe Eltern der Friedrich-Fröbel-Schule,
ab morgen 31.05.2021 haben wieder alle Klassen Präsenzunterricht!
Die Testpflicht 2x pro Woche bleibt weiterhin bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Markus Taube (Schulleiter)
Liebe Eltern der Friedrich-Fröbel-Schule,
erfreulicherweise ist die 7-Tage-Inzidenz bundes – und hessenweit in den letzten zwei Wochen so stark gesunken, dass die Schulen in den Klasse 1-6 und den Abschlussklassen wieder zum täglichen Präsenzunterricht zurückkehren können.
Dieser wird als eingeschränkter Regelbetrieb unter Einhaltung der bekannten Hygienebestimmungen durchgeführt. Die Testpflicht besteht nach wie vor zweimal pro Woche für alle.
In Absprache mit dem Schulverbund in Viernheim und dem Staatlichen Schulamt beginnt der Präsenzunterricht für die Klassen 1-6 an der FFS in voller Klassenstärke aufgrund des bereits länger terminierten Kennenlerntages (Freitag, 21.Mai, Veranstaltung für ausgewählte zukünftige Erstklasskinder) in der kommenden Woche am Dienstag, 25. Mai 2021. Ausnahme: Die Abschlussklassen 9P und 10M starten bereits am 21. Mai 2021 mit dem Präsenzunterricht.
Am Dienstag, 25. Mai 2021 werden – nach dem Pfingstwochenende – auch die Antigen-Selbsttests durchgeführt.
Verbunden mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes für alle Grundschulklassen ist einmal mehr ein neuer Stundenplan notwendig, der Ende der Woche über die Klassenlehrkräfte separat verteilt wird.
Für die Klassen 5/6 und den Abschlussklassen gibt es keine neuen Pläne.
Wann die Klassen 7-9 in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren, hängt auch wieder von der Entwicklung der Inzidenz ab. Diese muss weitere 14 Kalendertage unter 100 oder fünf Kalendertage unter 50 sein.
Auch hier werden wir Sie informieren, wann dies der Fall ist, sobald wir mehr wissen.
Liebe Eltern der Friedrich-Fröbel-Schule,
nachdem in den letzten Tagen durch die bundeseinheitliche Notbremse die Schulen nur für Notbetreuung geöffnet waren und ausschließlich Distanzunterricht angesagt war, hat sich die Situation insofern entspannt, dass der Inzidenzwert nun fünf Tage hintereinander unter 165 liegt.
Wir wurden heute (06.05.2021) um 15:21 Uhr offiziell informiert, dass der Wechselunterricht ab der kommenden Woche (10. – 12. Mai) für alle Klassen wieder aufgenommen werden kann. Wir freuen uns, dass dies jetzt auch für die Klassen 7 bis 9M gilt.
Uns ist es immer wichtig, Sie zeitnah und transparent zu informieren. Deshalb haben wir Ihnen bereits vorab am 05.05., bevor wir überhaupt eine offizielle Mitteilung von höherer Stelle bekommen haben, unsere Gedankengänge zum Wechselunterricht ab dem 10.05. mitgeteilt, damit Sie sich rechtzeitig darauf einstellen können.
Uns ist bewusst, dass einige berufstätige Eltern langfristig mit Ihrem Arbeitgeber planen und eine Änderung im Rhythmus des Wechselunterrichtes ungelegen kommt. In diesen schwierigen Zeiten ist allerdings eine langfristige Planung – auch für uns als Schule – schwierig bzw. nicht möglich. Durch die nun eingeführte bundeseinheitliche Notbremse kann es, wie gerade erfahren, jederzeit zu Änderungen kommen. So wurde in den zurückliegenden Tagen (29.04. – 07.05.) der Wechselunterricht ausgesetzt und es fand Distanzunterricht statt. Auch wir als Schule müssen uns seit über einem Jahr immer wieder kurzfristig auf neue Situationen und Herausforderungen einstellen und uns anpassen. Diese versuchen wir, bestmöglich zu meistern.
Im Mittelpunkt unserer Entscheidungen stehen dabei in erster Linie immer die Kinder und eine möglichst große Gleichbehandlung beim Präsenzunterricht. Durch die verkürzte Woche vor den Osterferien (Unterrichtsende am Gründonnerstag nach der 3. Stunde, Karfreitag – Feiertag) und die kurze Woche nach den Osterferien (26.04.-28.04.) hatte die Gruppe 2 (B) bisher deutlich weniger Präsenzunterrichtstage (ca. 4 Präsenztage). In der kommenden Woche steht aufgrund des Feiertages und Brückentages eine weitere kurze Woche bevor. Würde die Gruppe 2 (B) nun fortfahren, die zuletzt Präsenzunterricht hatte, träfe diese wieder eine kurze Woche. Aus diesem Grund haben wir den Rhythmus entsprechend angepasst.
Konkret bedeutet das für die Schülerinnen und Schüler an unserer Schule, wie am 05.05. angekündigt: In der kurzen Schulwoche vom 10.05. bis zum 12.05. ist Präsenzunterricht für die Gruppe 1 (A), in der Woche darauf vom 17.05. – 21.05.2021 für die Gruppe 2 (B).
Zu Änderungen kann es durch die bundeseinheitliche Notbremse wie geschrieben aber jederzeit wieder kommen.
Unverändert bleibt die Pflicht zum Antigenselbsttest, der an der FFS in der Regel montags und donnerstags durchgeführt wird. Die Vorlage einer aktuell gültigen Negativ-Bescheinigung ist auch weiterhin möglich.
Parallel zum Präsenzunterricht findet weiterhin die Notbetreuung (Klassen 1 – 6) statt. Sollte es hier Änderungen Ihrerseits geben, teilen Sie diese bitte ausschließlich im Sekretariat mit (friedrich-froebel-schule@kreis-bergstrasse.de).
Wir wünschen uns allen weiterhin gutes Durchhaltevermögen und Geduld!
Bitte leiten Sie diese Informationen umgehend an ALLE Eltern Ihrer jeweiligen Klasse weiter.
Markus Taube
(Schulleiter)
Liebe Eltern der Friedrich-Fröbel-Schule,
sollte in dieser Woche der fünfte Tag in Folge sein, an dem der Inzidenzwert unter 165 ist, werden wir als Schule in der nächsten Woche mit allen Klassen in den Wechselunterricht zurückkehren können.
Vorab möchten wir Sie informieren, dass wir dann mit der Gruppe 1 (A) fortfahren.
Denken Sie bitte daran, dass die kommenden Woche eine kurze Woche ist (Donnerstag, 13.05. = Feiertag, Freitag, 14.05. = Brückentag).
Der Unterricht findet demnach nur von Montag bis Mittwoch (10.05. – 12.05.2021) statt!
Die darauffolgende Woche vom 17.05. bis 21.05.2021 wäre dann für die Schülerinnen und Schüler der Gruppen B (2) eine lange Schulwoche.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Taube (Schulleiter)
Liebe Eltern der Friedrich-Fröbel-Schule,
gestern hatte die B-Gruppe (Gruppe 2) ihren ersten Schultag nach den Osterferien. Erfreulicherweise waren alle Schnelltests negativ.
Mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber informieren, welche Auswirkungen durch die vor kurzem eingeführte bundeseinheitliche Notbremse auf uns als Schule und auf Sie als Familien zukommen können.
Ab einem Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen im Kreis wechselt der Schulbetrieb vom Wechselunterricht am übernächsten Tag in den Distanzunterricht.
Da dies auf unseren Kreis Bergstraße in dieser Woche, wie seit eben bekannt, so zutrifft, greift diese Notbremse in dieser Woche ab Donnerstag, 29.04.2021. Alle Schülerinnen und Schüler werden dann ab Donnerstag wieder zuhause beschult. Das heißt, es finden für alle Klassen, ausgenommen die Abschlussklassen 9P und 10M, Distanzunterricht mit entsprechender Onlineunterstützung durch die Lehrkräfte über TEAMS statt. Die Abschlussklassen erhalten ein separates Schreiben dazu.
Die Notbetreuung wird im gewohnten zeitlichen Rahmen aufrechterhalten. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn es keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten gibt.
Wir gehen davon aus, dass alle, die bisher in der Notbetreuung angemeldet sind, auch weiterhin diesen Bedarf haben. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, geben Sie bitte der Schule umgehend per Email (friedrich-froebel-schule@kreis-bergstrasse.de) Bescheid.
Weiterhin gilt für die Notbetreuung die Antigen-Selbsttestpflicht montags und donnerstags bzw. die Notwendigkeit, eine entsprechend aktuell gültige Bescheinigung vorzuzeigen.
Sollten Sie Ihr Kind neu in der Notbetreuung anmelden wollen, muss die Arbeitgeberbescheinigung aller Sorgeberechtigten (siehe Anhang „Vordruck AGbescheinigung NUR bei Neuanmeldung Notbetreuung), die mit dem Kind in einem Haushalt leben, am besten per Mail der Schule vorgelegt werden.
Vordruck Arbeitgeberbescheinigung NUR bei Neuanmeldung Notbetreuung (Bitte anklicken zum Download!)
Aufgehoben wird der Distanzunterricht wieder, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 gesunken ist. Dann wird der Schulbetrieb ab dem übernächsten Tag wieder in den Wechselunterricht zurückkehren.
Liebe Eltern,
am Ende möchte ich mich noch persönlich an Sie wenden. Wie Sie sicher wissen, war ich insgesamt über vier Monate krankgeschrieben. Seit kurzem befinde ich mich in der Wiedereingliederungsphase und bin tageweise wechselnd in der Schule präsent. Ich freue mich sehr, wieder arbeiten zu können und bald wieder alle Schülerinnen und Schüler sowie das Kollegium zu sehen. Mir ist es wichtig, dass Sie wissen, dass wir in der Schulleitung als TEAM fungieren und im Falle meiner Abwesenheit Fr. Seitz, Fr. Thomann und Hr. Wunderle genauso Ihre Ansprechpersonen sind.
Ich wünsche Ihnen und uns für die kommende Zeit weiterhin viel Kraft, Gesundheit und Durchhaltevermögen!
Markus Taube (Schulleiter)
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Anbei der Link zum Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zu den Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes: