Aufenthalt im Risikogebiet


Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

bitte füllen Sie diese Bescheinigung umgehend aus und geben Sie diese über Ihr Kind zurück an die Klassenlehrkraft. Wir möchten auf diesem Weg für zusätzliche Sicherheit sorgen.

Nach der Ersten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in der aktuell gültigen Fassung gilt für Reiserückkehrer aus sogenannten Risikogebieten grundsätzlich die Pflicht sich für 14 Tagen nach Einreise häuslich abzusondern (Quarantäne).

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten sieht für diesen Personenkreis zudem die Verpflichtung vor einen Nachweis über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/rgebeinrtestpflv/BJNR622000020.html

Sollte sich Ihr Kind in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten und noch keine Testung vorgenommen haben, verweisen wir dringend auf die in diesem Fall derzeit vorgeschriebene Corona-Testpflicht, sowie die Quarantäneverpflichtung. Ihr Kind darf die Schule dann nur mit einem negativen Testergebnis, bzw. mit einem geeigneten Nachweis über den im Zusammenhang unbedenklichen Gesundheitszustand, wieder besuchen.

Im Namen der Schulgemeinschaft herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!

Bescheinigung als Download