Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die ohne Ordnung und gegenseitige Rücksichtnahme nicht bestehen kann. Die Schule ist der gemeinsame Arbeitsplatz von Lehrern und SchülerInnen. Die Schulgemeinde sorgt dafür, dass alle Einrichtungen in einem ordentlichen Zustand sind. Dabei werden sie vom Hausmeister und dem Reinigungspersonal unterstützt.
SchülerInnen und LehrerInnen müssen darauf achten, dass:
• die Gesundheit und das Eigentum von allen Anwesenden nicht durch rücksichtsloses Verhalten Schaden nehmen,
• der ordentliche und saubere Zustand aller schulischen Einrichtungen erhalten bleibt und
• mit Arbeits- und Lernmaterial sowie Energie sparsam und sorgsam umgegangen wird.
1. Pünktlichkeit ist Voraussetzung für jeden geregelten Unterricht. Die SchülerInnen kommen rechtzeitig zum Unterricht und gehen unmittelbar nach dem Unterrichtsschluss nach Hause.
2. Der Versicherungsschutz umfasst den Schulweg und den Aufenthalt in der Schule entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Deshalb darf während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht unberechtigt verlassen werden.
3. Vor Beginn des Unterrichts und während der großen Pausen halten sich die SchülerInnen auf dem ihnen zugeordneten Schulhof oder im Foyer auf.
4.a) Jedes Fernbleiben eines Schülers/ einer Schülerin vom Unterricht ist schriftlich zu entschuldigen. Alle Schüler sind am ersten Fehltag zusätzlich telefonisch/ mündlich zu entschuldigen.
b) Beurlaubungen müssen rechtzeitig vorher beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin unter Angabe des Grundes schriftlich beantragt werden. Bei Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen bzw. vor Beginn und im Anschluss an die Ferien ist ein begründeter Antrag an die Schulleitung zu stellen.
5. Mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen an Einrichtungen der Schule haben Schadenersatzpflicht zur Folge. Das gilt auch für die ausgegebenen Bücher und anderes Unterrichtsmaterial.
6. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommenes Eigentum.
7. Der Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher) ist streng verboten. Im Schadensfall erfolgt eine Anzeige bei der Polizei, es wird eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet und Schadensersatzansprüche werden gestellt.
8. Um Sicherheit zu gewährleisten, Unfälle, Schäden und Störungen zu vermeiden, gelten folgende Regeln:
• Ballspiele sind nur in den großen Pausen auf dem Bolzplatz erlaubt.
• Fahrräder müssen auf dem Schulgelände geschoben werden und sind an den Fahrradständern abzustellen.
• Schneeballwerfen, Rutschen auf Treppengeländern, die Benutzung von Sportgeräten, Zweiradfahren jeglicher Art u.ä. sind wegen der möglichen Gefahren verboten.
• MP3-Player, Gameboys, Handys und andere elektronische Geräte dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden / müssen ausgeschaltet sein.
9. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Die LehrerInnen sind berechtigt, die Gegenstände, die den Unterricht stören bzw. SchülerInnen gefährden, vorübergehend einzubehalten, um sie den Erziehungsberechtigten später auszuhändigen.
10. Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die sich auf die Beschlüsse der Gesamtkonferenz der LehrerInnen beziehen.
11. Gemeinsam sind Klasse und LehrerIn für die Klassensäle verantwortlich. Gemeinsam müssen wir alle dafür sorgen, dass unsere Schule als angenehmer Lebens- und Lernbereich erhalten bleibt.
Die FFS ist unsere Schule.
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