Schulsozialarbeit


Schulunterstützende Sozialarbeit

Einen großen Stellenwert nimmt die Schulsozialarbeit ein. Gemäß dem KJHG ist in § 1 festgelegt, dass Jugendhilfe einen Beitrag zur Verwirklichung der Rechte eines jungen Menschen „auf Förderung seiner Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat.

In § 81 KJHG sind die Träger der Jugendhilfe ausdrücklich zur Zusammenarbeit mit Schule verpflichtet. Erstmals wird dort von einer Jugendsozialarbeit gesprochen, welche auch schulische und berufliche Integration fördern soll.

Das bedeutet:

  • Prävention: Jugendhilfe soll frühzeitig Hilfe anbieten
  • Regionalisierung/Dezentralisierung: die Angebote der Jugendhilfe sollen für die Adressaten leicht erreichbar sein, die Zuständigkeit an die Basis verlegt werden
  • Alltagsorientierung: Jugendhilfe soll sich gegenüber den Alltagsbedingungen der Klientel mehr öffnen
  • Integration: Abbau von Absonderung und Isolation werden als leitende Ziele formuliert
  • Partizipation: Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen sind zu fördern und auszubauen
  • Schulsozialarbeit: dient als Brücke bei der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

 

Daher ist die schulunterstützende Sozialarbeit ein wichtiger Baustein im Gefüge des Ganztagsangebots. In unterschiedlicher Ausprägung arbeiten hier Mitarbeiter/innen der Jugendförderung gemeinsam mit Lehrer/innen in Klassen zu Themen wie Klassengemeinschaft, Integration, Sucht- und Gewaltprävention und Einzelfallhilfe. Die Aufgabenschwerpunkte finden sich in den Bereichen psychosozialer Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern sowie präventiver Maßnahmen in der sozialen Gruppenarbeit und der Vermittlung von Hilfsangeboten. Ziel der Schulsozialarbeit ist die Unterstützung der Schule als Ort des Sozialen Lernens, das bedeutet auch schulunterstützende Arbeit durch die Mitarbeit in verschiedenen Gremien sowie die aktive Mitgestaltung der Schulentwicklung.

Neben der Beratung „nach allen Seiten“, nimmt die Planung, Organisation und Durchführung verschiedener Projekte, die nach den jeweiligen Bedürfnissen und Themen der Klassengemeinschaften oder einzelner Schülerinnen und Schüler zugeschnitten sind, einen wichtigen Stellenwert ein. Das Soziale Lernen bildet den Kernpunkt der schulbezogenen Jugendarbeit.

Soziales Lernen bedeutet hauptsächlich, soziale und emotionale Kompetenz zu erwerben – „Mit sich und anderen klar kommen“. Das Training sozialer Kompetenzen steht hier im Vordergrund und bedeutet das Erlernen von Schlüsselqualifikationen, wie Durchhaltevermögen, Frusttoleranz, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstorganisation und Selbstständigkeit, Sorgfalt, Teamfähigkeit, Umgangsformen, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Ziel der Jugendförderung ist es, einen Beitrag zur Förderung eines positiven Schulklimas zu leisten.

Klassenbezogene Projekte zur Förderung der sozialen Kompetenz:

  • Die Klasse als Team (Klasse 5)
  • „Ich schaff’s“ (Klasse 6)
  • PiT Prävention im Team (Klasse 7)
  • Zukunftstag (Klasse 8)

Klassenübergreifende Arbeit:

  • Streitschlichter-Ausbildung
  • Gemeinsame Projekte mit Kooperationspartnern
  • Mitwirkung bei Schulveranstaltungen

Zielperspektiven:

Beratung und sozialpädagogische Hilfen: in Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, der Familie, in der Schule oder auch beim Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.

Soziale Gruppenarbeit und Trainingskurse: zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit werden Streitschlichterprogramme, Anti-Aggressions-Trainings und soziale Trainingseinheiten durchgeführt.

Elternarbeit: innerfamiliäre oder erzieherische Probleme erfordern enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Perspektiven, z.B. im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten aufzuzeigen. Hierbei werden auch weitere Leistungen der Jugendhilfe einbezogen.

Vernetzung und Koordinierung mit anderen sozialen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit Angeboten der Erziehungsberatungsstellen, Drogenberatungsstellen, Jugendgerichtshilfe und Polizei. Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit der Arbeitsagentur unverzichtbar.